München (dpa) - Bayern erlaubt Sport- und Kulturevents oder Kongresse mit bis zu 25.000 Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Wie das Kabinett am Dienstag beschloss, sollen die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen fallen. Veranstaltungsorte, die bis zu 5000 Menschen fassen, dürfen komplett ausgelastet sein, überschreitet die Teilnehmerzahl die 5000er Grenze, muss mehr Platz sein. "Für den 5000 Personen überschreitenden Teil darf 50 Prozent der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden", heißt es in dem Beschluss des Ministerrates.
Auch Stehplätze dürfen demnach in diesem Rahmen unbegrenzt ausgewiesen werden. Voraussetzung für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern ist ein Sicherheits- und Hygienekonzept.
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